Regelungen zur Notbetreuung ab 04.01.2021
Liebe Eltern,
ab dem 04.01.2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb untersagt.
Eine Notbetreuung wird für Kinder der 1. - 4. bzw. 5. und 6. Jahrgangsstufe gewährleistet. Die Konkretisierung zur
Anspruchsberechtigung können Sie in der
aktuellen Rechtsverordnung nachlesen.
Das dazugehörige Antragsformular
für Hortkinder können Sie
hier downloaden und ausgefüllt per Mail an
finanzhilfen@potsdam-mittelmark.de
senden. Für die Prüfung und Bescheidung ist der Landkreis PM zuständig.
Die Anträge zur Notbetreuung
für Hauskinder der 5. und 6. Klasse sind
bis zum 29.12.2020 bei der Stadtverwaltung Bad Belzig (als zuständiger Schulträger)
einzureichen. Die Bescheiderstellung wird durch durch den Schulträger erfolgen.
Dazu finden Sie hier die dazugehörige
Elterninformation.
Hier finden Sie das
aktuelle Antragsformular für die Notbetreuung von Hauskindern als beschreibbare PDF.
Ich wünsche Ihnen trotz der außergewöhnlichen Situation besinnliche Weihnachten und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr.
Herzliche Grüße
Ingo Wagner