Schulorganisation zu Beginn des kommenden Schuljahres 2022/23
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Team der Kleinen Grundschule Dippmannsdorf bedankt sich bei allen SchülerInnen, Eltern und Kooperationspartnern für die
Unterstützung für ein erfolgreiches und ereignisreiches Schuljahr. In der neuen Rubrik "Rückblick" finden Sie Eindrücke
und Bilder der letzten Veranstaltungen. Vielen Dank für die Zuarbeit der SchülerInnen.
Auch wenn uns Corona noch nicht ganz losgelassen hat und uns in Zukunft erneut vor Herausforderungen stellen wird, haben
wir dank des Programmes "Aufholen nach Corona" personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, welche hoffentlich
Lernrückstände der SchülerInnen aufholen lässt. So können wir im kommenden Schuljahr personell gut aufgestellt starten.
Wir wünschen Ihnen jetzt erst einmal eine wohlverdiehnte Sommerpause, bevor wir am 22.08.2022 in das neue Schuljahr und
einen Tag später direkt in unsere Zirkusprojektwoche starten.
Das Team der Kleinen Grundschule Dippmannsdorf
Testkonzept in der Schutzwoche vom 22.08.2022 - 27.08.2022
FormulareTest-GebrauchsanleitungBescheinigung SelbsttestFür den Ausnahmefall(!), dass Ihr Sie oder Ihr Kind den Test oder das entsprechende Formular vergessen haben sollten,
gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Kind sich unter Beaufsichtigung an der Schule selbst testet. Dazu benötigen wir
von Ihnen das folgende Formular. Ohne diese Einverständniserklärung dürfen sich die Kinder hier in der Schule nicht
testen und müssen nach Hause geschickt bzw. abholt werden.Einverständniserklärung zum Selbsttest in der SchulePositives Testergebnis - Was tun?
Die Mehrzahl der Ergebnisse von Antigen-Selbsttests ist korrekt, Selbsttests
sind allerdings nicht so zuverlässig wie PCR-Tests.
Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigentest stellt zunächst
einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2- Infektion dar. Es ist jedoch noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion.
Die Diagnose wird erst durch den nachfolgenden PCR-Test und die ärztliche Beurteilung gestellt.
Wurde der Selbsttest zu Hause durchgeführt, dürfen die betroffenen
Schüler/innen bzw. die an der Schule Tätigen die Schule nicht betreten und
es muss unverzüglich die Abklärung in einem Testzentrum oder beim
Hausarzt erfolgen. Die Schule ist in diesem Fall ebenfalls zu informierenAuch bei einem negativen Ergebnis eines Selbsttest gilt daher das in den Ergänzungen zum Hygieneplan betreffend
Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID 19 Ausgeführte:Schüler/innen mit für COVID-19 typischen Krankheitssymptomen oder
bei Auftreten von COVID-19 verdächtigen Erkrankungsfällen im direkten
familiären Umfeld werden nicht in die Schule gebracht bzw. geschickt.
Ingo Wagner
(Schulleiter)